Dienstag, 7. Juli 2015

Test - Test - Test - Test

Man sieht sie förmlich vor sich, die Fasnachtsschaffenden in und um Neuenburg, die innerlich frohlocken und schon mal die Bleistifte spitzen ob der Provinzposse um die Bürgermeisterwahl in Neuenburg. 

Vor Schließung der Wahllokale wurde auf der Internetseite der Stadt Neuenburg zu Testzwecken ein fiktives Wahlergebnis veröffentlicht. Dass es sich um einen Test handelte, konnten selbst Legastheniker deutlich erkennen, gleichwohl spricht die unterlegene Gegenkandidatin von gesetzeswidriger Beeinflussung. Die zuständige Behörde wies ihren Einspruch gegen das Wahlergebnis ab, worauf die Dame nun Klage gegen diesen Bescheid erhebt.

Schon als sie Einspruch erhob, war mein erster Gedanke: Mädel lass es. Sonne dich im Glanze deines Achtungserfolges von 37,25% und bleibe den Menschen hier in Erinnerung als jemand, der mutig war, sich zur Wahl stellte und dem Amtsinhaber die Stirn bot.

Nun wundere ich mich schon lange nicht mehr über Menschen die tun, was sie glauben tun zu müssen. Die Gründe der Klage gegen den Bescheid kann ich aber nicht wirklich nachvollziehen. 

So fragt sie, warum man den Testlauf nicht schon zwei Tage vorher durchführte. Das wäre dann keine Beeinflussung gewesen? Zwei Tage vorher wohl mehr als kurz vor Ende der Wahl.
Der bedauernswerte Mitarbeiter wird sich sowieso fragen, warum er überhaupt einen Testlauf online stellte und warum er an diesem Sonntag nicht einfach im Bett geblieben ist. 

Desweiteren bezweifelt sie, dass der (ich möchte nochmal sagen: deutlich als solcher gekennzeichnete) Testlauf nur eine halbe Stunde zu sehen war. So geht sie davon aus, dass es mehr als 28 Bürger waren, die auf die Internetseite der Stadt Neuenburg zugriffen und die gesetzeswidrige Beeinflussung sich auch über Facebook und Whatsapp Bahn brach. Geht sie tatsächlich davon aus, dass es wesentlich mehr wahlberechtigte Bürger waren, die dann auch noch in ihrem Sinne negativ beeinflusst wurden? Absurd.

Ihre Frage, wer denn die aufgeschlossenen Durchschnittsbürger seien, von denen im Bescheid die Rede war, kann ich ihr beantworten: Das sind wir! Vom fernen Wiesbaden aus mögen wir vielleicht als oberrheinische Dumpfbacken wahrgenommen werden, die einen Testlauf nicht von einem amtlichen Endergebnis unterscheiden können. Es gibt zugegebenermaßen in Umlandgemeinden Bürgermeister, die durch mehr oder weniger merkwürdiges Verhalten aufgefallen sind und sich zum Beispiel nebenher als Hüter der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verdingen oder die im Laufe ihrer Amtszeit mehr Vögel abschoss als der Himmel herzugeben bereit war. Einem wirklich sehr bedauernswerten Mitarbeiter der Stadt oder gar dem amtierenden Amtsinhaber gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen ist ganz schön dreist und beleidigt dann doch meine Intelligenz. Glaubt die Dame ernsthaft, dass wir uns so einen jahrelang ans Bein gebunden hätten? 

Wie dem auch sei: Gut beraten wurde die Frau aus meiner Sicht nicht. Manchmal ist es besser, man schluckt eine vermeintliche Kröte und lässt eine Sache einfach auf sich beruhen. Ob dies ungerecht ist oder nicht, muss nicht immer ein Gericht klären. Auch was sie mit einer Klage erreichen will, erschließt sich mir nicht wirklich. Recht haben? Mir sind Prinzipienreiter und notorische Rechthaber sehr suspekt. Neuwahlen? Sicher nicht mit ihr als Kandidatin. 

Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts darf Herr Schuster uns Bürger also nicht mehr meistern sondern nur noch verwesen. Ich schlage bei Neuwahlen vor, dass uns die UNO Wahlbeobachter vorbeischickt. Die Herren Basler und Detterbeck stellen sich hierfür sicher gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne: In Gotts Name - suff d'r Wii 



   

  

1 Kommentar:

  1. Einfach nur Klasse. Den Nagel auf den Kopf getroffen.

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